Private Krankenkassen, Beihilfe
Die Honorare für Psychotherapie regelt die GOP (Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten). Danach beträgt der derzeitige Regelsatz für eine Therapiestunde mit einer Dauer von 50 Minuten 100,55€.
Bitte beachten Sie, dass Beratung und Paartherapie nicht unter diese Regelung fallen und die Kosten daher nicht von Krankenversicherungen und Beihilfe übernommen werden.
Selbstzahlende
Viele gute Gründe können dafür sprechen, die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst zu tragen bspw. wenn Sie eine Verbeamtung anstreben, den Wechsel in eine private Krankenversicherung, eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abschließen wollen. Vielleicht verstehen Sie Ihre Psychotherapie auch als Ihre ganz private Angelegenheit und Investition in sich selbst? Als Selbstzahler*in spielen Formalitäten und deren Bearbeitungsdauer für Sie keine Rolle.
Kosten für Psychotherapie können u.U. als Gesundheitsaufwendung steuerlich geltend gemacht werden. Bitte fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.
Gesetztliche Krankenkassen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens
Da Ihre Krankenkasse auf jeden Fall nach SGB 5 (§ 13, Abs. 3) verpflichtet ist, Ihnen einen freien Psychotherapieplatz innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (max. 3 Monate) zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit, eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten zu beginnen, auch wenn dieser keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen hat. In diesem Fall greift das Prinzip: Kostenerstattung bei „Systemversagen“ nach § 13 Abs. 3 SGB V.
Um eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung für eine sogenannte „außervertragliche Psychotherapie“ zu erwirken, müssen Sie nachweisen, dass:
- eine psychotherapeutische Behandlung notwenig und unaufschiebbar ist
- und Sie erfolglos versucht haben einen Therapieplatz innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (bis 3 Monate) bei einem Kassenvertragstherapeuten zu bekommen (mind. 5 Versuche).
Informieren Sie sich auch hier zum Thema Kostenerstattungsverfahren: